

Unfall, was nun?
Unfallgutachten für Geschädigte
– in der Regel ohne eigene Kosten*
Wurden Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt?
Dann haben Sie Anspruch auf ein unabhängiges Unfallgutachten.
Ich dokumentiere sämtliche Unfallschäden sorgfältig und erstelle ein rechtssicheres Gutachten, das die Grundlage für die vollständige Regulierung Ihrer Ansprüche bildet.
Von der Schadenaufnahme bis zur Fertigstellung des Gutachtens begleite ich Sie kompetent und zuverlässig. So erhalten Sie eine objektive Bewertung Ihres Fahrzeugschadens und können Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung bestmöglich durchsetzen.
*Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden die Kosten für das Gutachten in der
Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
So einfach geht's
Unfallgutachten in 4 Schritten
Rufen Sie uns direkt nach dem Unfall an – wir leiten Sie durch
alle wichtigen Schritte und übernehmen ab sofort die Organisation.
Wir kommen zu Ihnen an den Unfallort, zur Werkstatt oder nach
Hause. Die Begutachtung dauert ca. 30–60 Minuten.
Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie Ihr gerichtsfestes
Gutachten mit allen relevanten Werten für die Schadensregulierung.
Wir begleiten die Schadensregulierung bis zum Ende
– ob fachgerechte Reparatur oder fiktive Abrechnung,Sie entscheiden.
Definition
Unfallgutachten

Was ist ein Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten ist die Grundlage für die Bewertung eines Fahrzeugschadens nach einem Verkehrsunfall.
Es dokumentiert den entstandenen Schaden detailliert und liefert alle relevanten Informationen, die für eine ordnungsgemäße Schadenregulierung benötigt werden.
Als Geschädigter sind Sie nicht an einen Gutachter der gegnerischen Versicherung gebunden.
Sie können einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, der den Schaden objektiv und neutral beurteilt.
Das Gutachten umfasst eine vollständige Dokumentation aller unfallbedingten Schäden sowie eine aussagekräftige Fotodokumentation.
Darüber hinaus werden die voraussichtlichen Reparaturkosten, eine mögliche Wertminderung, der Nutzungsausfall sowie die Wirtschaftlichkeit einer Reparatur ermittelt.
Sollte ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen, werden zusätzlich der Wiederbeschaffungswert und der Restwert des Fahrzeugs berechnet.
Unfallgutachten erstellen wir unter anderem für:
• Pkw aller Hersteller
• Motorräder, Motorroller und Mopeds
• Transporter und Nutzfahrzeuge
• Wohnwagen und Wohnmobile
• Lkw und Anhänger
• Oldtimer, Youngtimer und Sammlerfahrzeuge
Mit einem unabhängigen Unfallgutachten verfügen Sie über eine verlässliche und rechtssichere Grundlage, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung vollständig geltend zu machen.
Ihre Rechte

Ihre Rechte als Geschädigter
gemäß §249 BGB
Diese Ansprüche können Sie nur mit unparteiischem Schadensmanagement durchsetzen.
Die Gegenseite wird keinen dieser Posten von sich aus ansprechen!
• Keine Gutachterkosten bei klarer Schuldfrage
• Freie Gutachterwahl – kein TÜV-Zwang
• Kein Weisungsrecht der Versicherung beim Schadensmanagement
• Keine Kosten für Anwalt zur Abwehr von Kürzungen
• Recht auf Reparatur oder Auszahlung (fiktive Abrechnung)
• Nutzungsausfall oder Mietwagen während Werkstattaufenthalt
• Erstattung einer Auslagenpauschale (ca. 25–30 €)
• Schadensersatz für unfallbedingte Wertminderung
• Unfallwagen unter 3 Jahre: Reparatur in Markenwerkstatt (BGH)
• Schmerzensgeld bei unfallbedingter Verletzung
• Übernahme von Heilungskosten & Verdienstausfall
• Übernahme von Abschleppkosten, Standkosten & Verbringungskosten
• Unterschiede
Unfallgutachten vs. Kostenvoranschlag
Die Unterschiede sind bares Geld wert!
Nur Reperaturkosten
Keine Wertminderung
Nicht enthalten
Keine Beweissicherung
Risiko bei Schadensausweitung
Keine Wirtschaft-
lichkeits-prüfung
Geht weit über Reperaturkosten
Beziffert merkantile Wertänderung
Nutzungsausfallentschädigung
Gerichtsfeste Beweissicherung
Kein Kostenrisiko für Geschädigte
Prüft Totalschaden & 130% Regel

Professionelle Unterstützung
für Ihren Unfallschaden
Wichtige Informationen
Sie haben das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
Die Kosten sind erstattungspflichtig – auch wenn die Versicherung
bereits einen eigenen bestellt hat.
Eine umfassende Beweissicherung sichert
Ihre Schadensersatzansprüche und ermöglicht eine vollständige, korrekteSchadensbehebung.
Ein Gutachten belegt Ihren Wertminderungsanspruch – den
viele Autofahrer ohne Sachverständigen komplett verlieren.
Sie können Ihre Werkstatt frei wählen, um das Fahrzeug reparieren zulassen.
Sie behalten die volle Kontrolle über den Reparaturprozess.
Sie können sich die Reparaturkosten auch auszahlen lassen, ohne zu reparieren. Das Geld steht Ihnen zur freien Verfügung.
Für jeden Tag, an dem Ihr Fahrzeug nicht verfügbar ist,
steht Ihnen eine Entschädigung zu – alternativ ein Mietwagen auf Kosten der Gegenseite.
Bei unverschuldetem Unfall haben Sie Anspruch auf einen
Verkehrsrechtsanwalt – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Behalten Sie die Kontrolle.
Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung steuern – ein unabhängiger Sachverständiger unterstützt Sie.
Ein Unfallgutachten dokumentiert den Schaden transparent und schützt Sie bei einem späteren Fahrzeugverkauf vor Rückforderungen.